FAQ

Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf Fragen zu unserer Musikschule.

Für eine Neuanmeldung finden Sie hier das Formular.

Bei Änderungen der Lektionsdauer oder des Fachs finden Sie hier das Mutationsformular. Beachten Sie die Fristen 15. November (für das Frühlingssemester) resp. 15. Mai (für das Herbstsemester).

Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Für die Abmeldung benutzen Sie bitte das Abmeldeformular. Beachten Sie die Fristen 15. November (Abmeldung per Januar) resp. 15. Mai (Abmeldung per Anfang Juli).

Zuletzt aktualisiert am 7. November 2016 von RMS Sissach.

Der Vertrag mit der Regionalen Musikschule Sissach ist nur auf Ende eines Semesters kündbar unter Einhaltung des Abmeldetermins. Die Kündigungstermine sind 15. Mai (Austritt Ende Schuljahr vor den Sommerferien), resp. 15. November (Austritt Mitte Januar beim Semesterwechsel). Bei vorzeitigem Abbruch des Unterrichts stellt die RMS den gesamten Elternbeitrag in Rechnung. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Elternbeitrages.

Zuletzt aktualisiert am 05.August 2024 von RMS Sissach.

An der RMS werden folgende Geschwisterrabatte gewährt:

10% bei 2 Kindern
20% bei 3 Kindern
30% bei 4 Kindern und mehr

Die Wohnortsgemeinden können weitere Reduktionen gewähren. Gesuche um Reduktion des Elternbeitrages bitten wir, mit der Anmeldung an die RMS Sissach einzureichen. Die RMS leitet diese zur Abklärung an die Gemeinde weiter.

 

Zuletzt aktualisiert am 05.August 2024 von RMS Sissach.

Nein, die RMS vermietet keine Instrumente. Im Fachhandel können aber Instrumente gemietet werden. Falls Sie Fragen zur Instrumentenanschaffung haben, wenden Sie sich an die entsprechende Instrumentallehrperson. Kaufen Sie keine Instrumente ohne Rücksprache mit der Lehrperson.

Für Blasinstrumente gibt es ausserdem die Möglichkeit, beim Verein JMRS (Jugendmusik Regio Sissach) oder bei der Futureband (Homburgertal) ein Instrument zu mieten.

Link: www.jmrs.ch resp. www.futureband.ch

Zuletzt aktualisiert am 05.August 2024 von RMS Sissach.

Bei Absenzen der Schülerinnen und Schüler (Krankheit, Schulausflüge, Sporttage, Schullager, Änderungen im Schulstundenplan usw.) besteht für die Lehrpersonen keine Verpflichtung, die Stunden nachzuholen. Es kann auch kein Elternbeitrag zurückerstattet werden.

Fallen wegen desselben Unfalles/derselben Krankheit eines Schülers/einer Schülerin über einen längeren Zeitraum Lektionen aus, können ab vierter in Folge ausgefallener Lektion, Lektionen kompensiert, resp. die Elternbeiträge anteilmässig zurückerstattet werden. Falls eine Kompensation der Unterrichtsstunden möglich ist, ist einer Kompensation der Vorzug zu geben. Es muss ein entsprechendes Gesuch mit Arztzeugnis an die Schulleitung gestellt werden. Das Schulgeld für die ersten drei ausgefallenen Lektionen wird den Eltern in jedem Fall verrechnet.

 

Auszug Schulprogramm: Rückerstattung bei längerer Krankheit des Schülers/-in

 

Zuletzt aktualisiert am 04.12.23 von RMS Sissach.

Bei Krankheit/Unfall der Lehrperson bemüht sich die Regionale Musikschule Sissach darum, eine Stellvertretung zu organisieren. Sagt die RMS den Unterricht ab, werden die ausgefallenen Stunden von der RMS automatisch bei der nächsten Rechnung in Abzug gebracht.

 

Zuletzt aktualisiert am 05.August 2024 von RMS Sissach.

Die Rechnungen für die Elternbeiträge werden quartalsweise, also 4 Mal im Jahr, gestellt. Bei Fragen zur Rechnung nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sekretariat der RMS auf.

info@rms-sissach.ch
+41 61 973 05 60

Eine Preisliste finden Sie hier.

Zuletzt aktualisiert am 05.August von RMS Sissach.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf (info@rms-sissach.ch oder +41 61 973 05 60), um mit uns einen anderen Zahlungsmodus zu vereinbaren.

Zuletzt aktualisiert am 05.August 2024 von RMS Sissach.

Die Schulleitung und das Sekretariat
stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.